Selbsthilfe – Coronaschutzverordnung in der ab dem 11.01.2020 gültigen Fassung
In der gültigen Fassung ab dem 11. Januar 2021 der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, sind nach § 7 Absatz 3 die Angebote der Selbsthilfe in Präsenz weiterhin untersagt. Aber medizinisch oder [...]